Herzliche Gratulation zu dieser hervorragend treffenden Formulierung. Bin mit allem was Sie geschrieben haben einverstanden !!
Ich war früher auch als Vertreter der Langzeitplege in einer SAMW Arbeitsgruppe tätig.
Liebe Grüsse an Alle
Hans Rudolf Schönenberg
Präsident KRS Kantonaler Rentnerverein
Schaffhausen
Das ist eine sinnvolle Stellungnahme, insbesondere, weil es über 85jährige gibt, die
in der Schweiz noch gute über 10 Jahre Leben vor sich haben können. Es widerspricht
auch der Gleichstellung und dait den Menschenrechten, wenn eine gewisse
Personengruppe pauschal einfach ‘abgeschrieben’ wird.
Allerdings bin ich der Meinung, dass wenn es zu wenig intensivmedizinische Krankenbetten gibt,
soll der aktuelle Gesundheitszustand der einzelnen betroffenen Patientinnen und Patienten
ausschlaggebend sein.
Ein Mensch, der jahrzehntelang geraucht hat und/oder Drogen konsumierte, oder sonst schon
viele verschiedene Leiden hat, sollte wenn leider Intensivpflegebetten und Beatmungsgeräte
knapp vorhanden sind, nicht einem mehrheitlich gesunden über 85jährigen Menschen gegenüber
bevorzugt werden.
Ausserdem ist natürlich eine Patientenverfügung (könnte ab 70 vorgeschrieben werden!)
der beste Weg, damit das Pflegepersonal und Ärzte nicht praktisch über Leben und Tod
einzelner Patienten und Patientinnen entscheiden müssen.
Alle Chancen auf Überleben zu einem lebenswerten Leben sind natürlich bei keinem Menschen
voraussehbar!
Eine Bevorzugung unterstütze ich: Eltern von minderjährigen Kindern sollten jedoch unbedingt (auch mit
Handicaps!) eher bevorzugt werden, da für deren Entwicklung der frühe Tod eines Elternteils sich sehr
gravierend negativ auswirken kann.
Dies kurz meine Gedanken zu diesem Themenkreis.
Hoffen wir, dass dieser Entscheidungsstress nicht oft vorkommen wird.
Danke für eure Stellungnahme zu Ressourcenknappheit:
Ich teile die Meinung voll und ganz.
Die Patientenverfügung muss man älteren Menschen an Herz legen. Dann können sie euch darin sagen, ob sie künstlich beatmet werden möchten oder nur Hilfe im Krankheitsprozess gegen Atemnot wünschen.
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3 réponses
Schönenberg Hans Rudolf
Herzliche Gratulation zu dieser hervorragend treffenden Formulierung. Bin mit allem was Sie geschrieben haben einverstanden !!
Ich war früher auch als Vertreter der Langzeitplege in einer SAMW Arbeitsgruppe tätig.
Liebe Grüsse an Alle
Hans Rudolf Schönenberg
Präsident KRS Kantonaler Rentnerverein
Schaffhausen
Engeler-Bisig Theres
Sehr geehrte Leserin
Sehr geehrter Leser
Das ist eine sinnvolle Stellungnahme, insbesondere, weil es über 85jährige gibt, die
in der Schweiz noch gute über 10 Jahre Leben vor sich haben können. Es widerspricht
auch der Gleichstellung und dait den Menschenrechten, wenn eine gewisse
Personengruppe pauschal einfach ‘abgeschrieben’ wird.
Allerdings bin ich der Meinung, dass wenn es zu wenig intensivmedizinische Krankenbetten gibt,
soll der aktuelle Gesundheitszustand der einzelnen betroffenen Patientinnen und Patienten
ausschlaggebend sein.
Ein Mensch, der jahrzehntelang geraucht hat und/oder Drogen konsumierte, oder sonst schon
viele verschiedene Leiden hat, sollte wenn leider Intensivpflegebetten und Beatmungsgeräte
knapp vorhanden sind, nicht einem mehrheitlich gesunden über 85jährigen Menschen gegenüber
bevorzugt werden.
Ausserdem ist natürlich eine Patientenverfügung (könnte ab 70 vorgeschrieben werden!)
der beste Weg, damit das Pflegepersonal und Ärzte nicht praktisch über Leben und Tod
einzelner Patienten und Patientinnen entscheiden müssen.
Alle Chancen auf Überleben zu einem lebenswerten Leben sind natürlich bei keinem Menschen
voraussehbar!
Eine Bevorzugung unterstütze ich: Eltern von minderjährigen Kindern sollten jedoch unbedingt (auch mit
Handicaps!) eher bevorzugt werden, da für deren Entwicklung der frühe Tod eines Elternteils sich sehr
gravierend negativ auswirken kann.
Dies kurz meine Gedanken zu diesem Themenkreis.
Hoffen wir, dass dieser Entscheidungsstress nicht oft vorkommen wird.
Mit freundlichen Grüssen
Theres Engeler-Bisig
Kinderrechte Ostschweiz
Würth-Zoller Felicitas
Geschätzte Leserinnen und Leser
Danke für eure Stellungnahme zu Ressourcenknappheit:
Ich teile die Meinung voll und ganz.
Die Patientenverfügung muss man älteren Menschen an Herz legen. Dann können sie euch darin sagen, ob sie künstlich beatmet werden möchten oder nur Hilfe im Krankheitsprozess gegen Atemnot wünschen.
Danke und viele Grüsse
Felicitas Würth-Zoller